BS LEGAL Rechtsanwälte & Steuerberater
Beiträge zum Familienrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht informieren wir Sie stets über aktuelle Entwicklungen im Familienrecht.
Als Versorgungsausgleich bezeichnet wird der bei einer Scheidung durchzuführende Ausgleich von erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, welche die Eheleute während der Ehezeit erworben haben.
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist das in der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete bei der Scheidung auszugleichen. Der Zugewinn wird ermittelt, in dem das Vermögen bei Eintritt in den Güterstand (=Anfangsvermögen) mit dem Vermögen bei Beendigung des Güterstandes (=Endvermögen) bei jedem Ehepartner verglichen wird. Der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt, stellt den Zugewinn dar.
Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Dabei ist der Unterhalt nicht zwingend auf drei Jahre nach der Geburt des Kindes befristet.
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