Haupt­ver­hand­lung

  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Der Ablauf der Hauptverhandlung ist in § 243 StPO klar geregelt. Wird die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, bestimmt das Gericht einen Termin für die Hauptverhandlung. Der Angeschuldigte wird nun als Angeklagter bezeichnet. Die Hauptverhandlung findet regelmäßig öffentlich statt, grundsätzlich jeder darf also als Zuschauer anwesend sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Ablauf einer Strafverhandlung und die Urteilsfindung transparent und für jeden nachvollziehbar ist. Eine „Justiz hinter verschlossenen Türen“ ist nicht mit dem verfassungsrechtlich verankerten Rechtsstaatssprinzip in Einklang zu bringen.

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