BS LEGAL Rechtsanwälte & Steuerberater
Beiträge zum Familienrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht informieren wir Sie stets über aktuelle Entwicklungen im Familienrecht.
Die sogenannte elterliche Sorge liegt grundsätzlich bei den Eltern gemeinsam. Nach der Scheidung besteht die elterliche Sorge der geschiedenen Ehegatten für gemeinsame Kinder grundsätzlich unverändert fort. Jedoch kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass die elterliche Sorge im Ganzen oder Ausschnitte ihm alleine übertragen werden.
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Maßgeblich für die konkrete Höhe der Kosten ist grundsätzlich das Nettoeinkommen der Eheleute. Daneben gibt es weitere Faktoren, die den Streitwert und damit die Kosten beeinflussen können.
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