BS LEGAL ­ Rechts­an­wälte & Steuerberater 

Bei­träge zum Fa­mi­li­en­recht

In den meis­ten Fäl­len durch­lau­fen Paare beim Schei­dungs­pro­zess eine emo­tio­nale Ach­ter­bahn­fahrt – Trauer, ver­letzte Ge­fühle und Wut spie­len da­bei oft eine große Rolle. Wenn au­ßer­dem Kin­der im Spiel sind, er­schwert das die Si­tua­tion zu­sätz­lich und es gibt wei­tere Leid­tra­gende. Um Streit und lange ge­richt­li­che Pro­zesse im Fall ei­ner Tren­nung oder Schei­dung zu ver­mei­den, kön­nen Part­ner des­we­gen vorab die Tren­nungs- oder Schei­dungs­fol­gen ge­mein­sam und rechts­si­cher re­geln - dies spart Kos­ten und Stress.

Sinn und Zweck des Um­gangs­rechts ist es, dem Um­gangs­be­rech­tig­ten zu er­mög­li­chen, an der kör­per­li­chen und geis­ti­gen Ent­wick­lung des Kin­des teil­zu­ha­ben und die Be­zie­hung zu dem Kind auf­recht­zu­er­hal­ten. Da­durch soll ei­ner Ent­frem­dung vor­ge­beugt und dem ge­gen­sei­ti­gen Lie­bes­be­dürf­nis Rech­nung ge­tra­gen wer­den. Das Um­gangs­recht soll dem Kind also auch die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­mög­lich­keit mit bei­den El­tern­tei­len eröffnen.