„Raser“-Fall II
In seiner Entscheidung vom 16.01.2019 hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit der Verurteilung einer Person befasst, die an einem illegalen Rennen im Straßenverkehr teilgenommen hat. Im Mittelpunkt stand wiederum die Frage nach einer vorsätzlichen Tötung. Insbesondere befasst sich der BGH mit der Frage, ob ein Tötungsvorsatz angenommen werden kann, wenn der Täter hierbei zugleich selbst geschädigt würde.