Das pa­ri­tä­ti­sche Wech­sel­mo­dell im Fa­mi­li­en­recht: Ent­wick­lung der Recht­spre­chung und Praxisbeispiele

Das paritätische Wechselmodell bezeichnet eine Betreuungsform nach der Trennung oder Scheidung von Eltern, bei der das Kind in etwa gleichen zeitlichen Anteilen von beiden Elternteilen betreut wird. Es unterscheidet sich damit grundlegend vom Residenzmodell, bei dem das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und der andere Elternteil ein Umgangsrecht hat. In den letzten Jahren hat das Wechselmodell zunehmend an Bedeutung gewonnen, auch bedingt durch eine veränderte Rechtsprechung und gesellschaftliche Entwicklungen.

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Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein zentraler Bestandteil des elterlichen Sorgerechts und betrifft die Frage, wer darüber entscheidet, wo sich ein Kind aufhält. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, praktische Aspekte und die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung.

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Kind hat An­spruch auf Teil­nahme am her­kunfts­sprach­li­chen Unterricht

In einem von der Kanzlei BS LEGAL Rechtsanwälte erstrittenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 16.01.2024 festgestellt, dass ein Kind das Recht hat, an dem sog. herkunftssprachlichen Unterricht - einem Bildungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen - teilzunehmen.

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Wer sorgt für das Kind nach der Scheidung?

Die sogenannte elterliche Sorge liegt grundsätzlich bei den Eltern gemeinsam. Nach der Scheidung besteht die elterliche Sorge der geschiedenen Ehegatten für gemeinsame Kinder grundsätzlich unverändert fort. Jedoch kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass die elterliche Sorge im Ganzen oder Ausschnitte ihm alleine übertragen werden.

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