BS LEGAL ­ Rechts­an­wälte & Steuerberater 

Bei­träge zum Fa­mi­li­en­recht

Wenn sich das Kind ent­schei­det, im Aus­land zu stu­die­ren, kann dies zu hö­he­ren Kos­ten als bei ei­nem Stu­dium in Deutsch­land füh­ren. In der Recht­spre­chung ist an­er­kannt, dass auch ein Aus­lands­stu­dium fi­nan­ziert wer­den muss, wenn es für das Aus­bil­dungs­ziel sinn­voll ist.

Wer aus Wut oder Schmerz we­gen ei­ner an­ste­hen­den Schei­dung vor­schnell und un­über­legt han­delt, kann viele Feh­ler be­ge­hen, die spä­ter nur noch schwer zu kor­ri­gie­ren sind. Fol­gen­der Leit­fa­den soll Ih­nen ei­nen ers­ten Über­blick ge­ben, was bei ei­ner Tren­nung zu be­ach­ten ist, wel­che Do­ku­mente zwin­gend nö­tig sind und wie spä­te­rem Streit vor­ge­beugt wer­den kann.

Nach ei­ner Tren­nung stellt sich oft die Frage, wel­chem Ehe­part­ner die ge­mein­same Woh­nung zu­steht. Das so­ge­nannte „Ge­trennt­le­ben“ im Schei­dungs­jahr ist zwar auch in der ge­mein­sa­men Woh­nung mög­lich. Häu­fig be­steht je­doch der Wunsch nach ei­nem Aus­zug. Im Nor­mal­fall liegt hier ein klas­si­sches „Patt“ vor: Kei­ner der Ehe­part­ner hat ei­nen An­spruch dar­auf, den an­de­ren vor die Tür zu setzen.

Die so­ge­nannte el­ter­li­che Sorge liegt grund­sätz­lich bei den El­tern ge­mein­sam. Nach der Schei­dung be­steht die el­ter­li­che Sorge der ge­schie­de­nen Ehe­gat­ten für ge­mein­same Kin­der grund­sätz­lich un­ver­än­dert fort. Je­doch kann ein El­tern­teil beim Fa­mi­li­en­ge­richt be­an­tra­gen, dass die el­ter­li­che Sorge im Gan­zen oder Aus­schnitte ihm al­leine über­tra­gen werden.