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Bei­träge zum Fa­mi­li­en­recht

Le­ben die Ehe­gat­ten in ver­schie­de­nen Län­dern oder ha­ben sie ver­schie­dene bzw. beide nicht die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit, so stellt sich die Frage, ob für das Schei­dungs­ver­fah­ren deut­sche Ge­richte zu­stän­dig sind. Die Zu­stän­dig­keit deut­scher Ge­richte kann sich ent­we­der aus der Staats­bür­ger­schaft oder dem Le­bens­mit­tel­punkt er­ge­ben. Die Er­mitt­lung des je­weils zu­stän­di­gen Ge­richts ist recht­lich kom­plex und wird zum Teil von Ge­rich­ten falsch ge­hand­habt, so­dass die Hin­zu­zie­hung ei­nes im in­ter­na­tio­na­len Fa­mi­li­en­recht ver­sier­ten Rechts­an­walts un­er­läss­lich ist.

Ehe­leute kön­nen die recht­li­chen Fol­gen der Ehe nach ih­ren Vor­stel­lun­gen ab­wei­chend vom Ge­setz re­geln. Dazu ist ein Ehe­ver­trag er­for­der­lich. In die­sem kön­nen ins­be­son­dere Schei­dungs­fol­gen frei ge­stal­tet wer­den. Al­ler­dings kennt die Ge­stal­tungs­frei­heit Gren­zen. Wird ein Ehe­gatte im Ehe­ver­trag stark be­nach­tei­ligt, kann der Ehe­ver­trag sit­ten­wid­rig und da­mit un­wirk­sam sein.

Wer kein oder nur ein ge­rin­ges Ein­kom­men hat und für die Kos­ten für ein an­walt­li­chen Kos­ten für ein Schei­dungs­ver­fah­ren nicht auf­kom­men kann, hat An­spruch auf sog. Ver­fah­rens­kos­ten­hilfe. Un­sere An­wälte für Fa­mi­li­en­recht be­treuen Sie bei Ih­rem Schei­dungs­ver­fah­ren und stel­len für Sie den An­trag auf Ver­fah­rens­kos­ten­hilfe bei dem zu­stän­di­gen Familiengericht.

Ob eine Schei­dung zü­gig durch­ge­führt wer­den kann oder ob sich das Schei­dungs­ver­fah­ren in die Länge zieht, hängt da­von ab, ob sich die Ehe­part­ner in we­sent­li­chen Fra­gen ge­ei­nigt ha­ben oder diese vor Ge­richt aus­ge­foch­ten wer­den sol­len. Strei­tig kön­nen z.B. Tren­nungs- oder nach­ehe­li­cher Un­ter­halt, der Zu­ge­winn­aus­gleich oder das Sor­ge­recht sein. Auch kann zwi­schen den Ehe­gat­ten Streit dar­über be­stehen, ob das Tren­nungs­jahr ab­ge­lau­fen oder die Ehe ge­schei­tert ist.